Jagdrecht

Waffenbehörden machen Ernst – FAQ

Nachdem in den letzten Wochen in vielen Kreisen die Waffenbehörden auf das Urteil des OVG-NRW zur sicheren Unterbringung des Schlüssels für Waffenschränke hingewiesen haben sich daraus noch zahlreiche Fragen ergeben. Wir versuchen die häufigsten an den LJV gestellten Fragen hier zu beantworten.

F: Ist das Urteil des OVG bindend? Gerichte können doch keine Gesetze machen?

A: Das Urteil ist kein Gesetz. Aber Waffenbehörden und die Gerichte werden – mindestens in NRW – das rechtskräftige Urteil zur Grundlage ihrer Bewertung machen, wenn es um die Frage der sicheren Unterbringung von Waffen geht.

F: Neuer Schrank, Schlüsseltresor ist bestellt bzw. die Umrüstung beauftragt. Bis zur Lieferung dauert es allerdings noch. Was nun?

A: Mehr kann der Waffenbesitzer nicht machen. Für den Fall der zwischenzeitlichen Prüfung der Waffenbehörde ist es ratsam eine Auftragsbestätigung vorlegen zu können. Bis zur Lieferung den Schlüssel weiterhin bestmöglich gegen Abhandenkommen sichern. In der Regel „am Mann“ tragen.

F: Kann ich den Waffenschrank selbst auf ein Zahlenschloss umrüsten? Solche Umbausätze sind günstiger als ein Umbau durch eine Firma.

A: Leider nein. Sofern der Umbau, insbesondere wenn der Schrank dafür angebohrt werden muss, nicht von einer Fachfirma erfolgt, die den Fortbestand der Sicherheitsstufe nach Umbau bestätigt, wird der Schrank von den Behörden nicht mehr anerkannt werden.

F: Reicht auch die Anschaffung eines kleinen Tresors der Stufe 0 oder 1 für die Unterbringung von Schlüsseln für Bestands-geschützte A/B Schränke.

A: Ja, das ist ausreichend.

F: Gilt die Regel auch für die Unterbringung von Schlüsseln für Innenfächer von Waffenschränken?

A: Im Sinne des OVG-Urteils muss auch der Schlüssel für Innenfächer von Tresoren aufbewahrt werden. Befindet sich im Innenfach nur Munition, ist sie Sicherung des Schlüssels mind. in einem Stahlblechgehäuse mit zahlenschlossgesichertem Schwenkriegel entsprechend nötig. Befinden sich im Innenfach (B) auch Kurzwaffen muss auch der Schlüssel in einem Sicherheitsbehältnis mind. der Stufe 0 oder 1 mit Zahlenschloss oder Bin einem bestandsgesicherten B-Schrank mit Zahlenschloss untergebracht werden.

F: Darf auch ein mechanisches Zahlenschloss am Waffenschrank Verwendung finden?

A: Elektrische und mechanischen Zahlenschlösser sind gleichermaßen zulässig.

F: Warum muss für den Schlüssel eines A/B Schranks ein Behältnis der Sicherheitsstufe 0 oder 1 angeschafft werden?

A: Weil das Waffengesetz seit dem 6. Juli 2017 nur noch die Neuanschaffung von Behältnissen der Sicherheitsstufe 0 oder 1 für die Unterbringung von Waffen vorsieht.

F: Dürfen zwei Jäger, die in einem Haushalt leben, ihre Schlüssel in einem gemeinsamen Tresor mit Zahlenschloss unterbringen?

A: Die Möglichkeit der gemeinsamen Aufbewahrung zweier Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft gilt auch für die gemeinsame Unterbringung von Schlüsseln in einem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss.

F: Darf der Notschlüssel bei einem anderen Jäger in dessen Waffenschrank mit Zahlenschloss hinterlegt werden.

A: Zwar hat sich das OVG-Urteil zu dieser Frage nicht explizit verhalten, aber die Waffenrechtsbehörden in NRW verneinen diese Möglichkeit. Man sollte daher ganz auf einen Notschlüssel verzichten.

F: Darf der Notschlüssel in einem Bankschließfach hinterlegt werden.

A: Zwar hat sich das OVG-Urteil zu dieser Frage nicht explizit verhalten, aber die Waffenrechtsbehörden in NRW verneinen diese Möglichkeit mit dem Hinweis auf die unterschiedliche Gestaltung von Bankschließfächern.

F: Darf der Notschlüssel in den Waffenschrank gelegt werden?

A: Das ist zulässig, wenngleich der Notschlüssel so seien Zweck verliert.

F: Behalten alte Schränke mit Zahlenschloss ihren Bestandsschutz?

A: Ja, Schränke, die vor dem 6. Juli 2017 zur Unterbringung von Waffen genutzt wurden, behalten ihren Bestandschutz weiterhin.

F: Dürfen Schlüssel in Bestandschutz-Schränken mit Zahlenschloss untergebracht werden?

A: Ja, das ist möglich. Aber nur wenn der Zahlenschloss-Schrank den selben oder einen höheren Wiederstandsgrad auffweist wie der Schlüsselschrank. Bei A-Schränken muss aber dennoch die Maximalmenge von 10 Langwaffen beachtet werden.

F: Was unternimmt der LJV gegen dieses Urteil?

A: Der LJV NRW hat den NRW-Innenminister angeschrieben und um ein kurzfristiges Gespräch gebeten. Darin soll versucht werden, praktikable Regelungen im Umgang mit dem Urteil beim Vollzug durch die Waffenbehörden in den Kreisen zu erreichen.

Der LJV hätte sich grundsätzlich eine realitäts- und praxisgerechter Entscheidung des OVG gewünscht. Für NRW ist das jetzt ergangene Urteil des OVG allerdings nun verbindlich. Eine Revision war verfahrensrechtlich nicht möglich. Es ist auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall anders entscheiden würde. Der LJV sieht deshalb gegenwärtig keine erfolgversprechende Möglichkeit, eine günstigere Regelung zur Schlüsselaufbewahrung in der Rechtsprechung zu bewirken. Der Bund tendiert seit Jahren leider eher zu weiteren Verschärfungen des Waffenrechts zulasten der legalen Waffenbesitzer. Deshalb muss auch ein Vorstoß der Jagdverbände auf Bundesebene sorgfältig überlegt sein.

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