29. Mai 2024, Dortmund/Düsseldorf. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärt die Bekämpfung der Terrorgruppe ALF (Animal Liberation Front) zur Chefsache und überträgt die Ermittlungen bei entsprechenden Straftaten dem Staatsschutz seines Hauses.
Er reagiert damit auf jüngste schriftliche Morddrohungen gegen Funktionsträger der Kölner Jägerschaft und damit zusammenhängende Wandschmierereien, die augenscheinlich der ALF zuzuordnen sind.
Am vergangenen Freitag, nur wenige Tage nach diesen Ereignissen, hatte sich Reul mit LJV-Präsidentin Nicole Heitzig und LJV-Vizepräsident Hans-Jürgen Thies MdB getroffen.
Im Ergebnis sollen Jägerinnen und Jäger alle Fälle von Vandalismus, Jagdsabotage und Bedrohungen grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Polizei zur Anzeige bringen. Liegt darüber hinaus der Verdacht nahe, dass es sich um eine politisch, terroristisch motivierte Tat handelt, sollen die Fälle unter Angabe des Aktenzeichens auch dem Landesjagdverband mitgeteilt werden. Dieser sammelt und dokumentiert die Fälle und leitet sie an den Staatschutz im NRW-Innenministerium weiter.
Entsprechende Informationen nimmt der Landesjagdverband NRW ab sofort postalisch oder per E-Mail ( info@ljv-nrw.de ) mit dem Stichwort „Politisch motivierte Straftaten von Tierrechtlern“ entgegen.
Darüber hinaus erörterte Reul mit den Spitzenvertretern des LJV Umsetzungsfragen zum Waffenrecht. Insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 30. August 2023 zur Waffenaufbewahrung und ein darauffolgender Erlass des NRW-Innenministeriums hatten bei den Legalwaffenbesitzern in NRW zu zahlreichen Fragen und teilweise auch unbilligen Härten geführt.
Auch in diesem Punkt konnten zahlreiche Detailfragen geklärt werden. Der LJV wird den Inhalt dieses Gesprächsteils nochmal separat zur allgemeinen Rechtssicherheit auf seiner Homepage und in seinem Mitteilungsorgan zusammenfassen.
Reul drückte zudem seinen Respekt und seine Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Jägerinnen und Jäger für Natur, Tierschutz und Gesellschaft aus. Unbillige Härten in der Umsetzung des Waffengesetzes seien daher nicht seine Intention. Auch hier solle sich der LJV bei Bekanntwerden solcher Fälle an sein Haus wenden.