Aktuelle Jagdzeiten – April

Wildtruthähne

Rehwild – Bitte beachten:

Ein Erlass regelt die Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe in NRW ab dem 01. (unter 450 m NN) bzw. 15. April (über 450 m NN) an und um Kalamitätsflächen. Bitte beachten Sie dazu mögliche Allgemeinverfügungen der für Ihr Revier zuständigen Unteren Jagdbehörde.

Kormoran

(unter Beachtung der Kormoranverordnung von Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2018)


Ganzjährige Jagdzeit

Schwarzwild

Unbeschadet des Absatzes 1 Nummer 5 der Landesjagdzeitenverordnung (Jagdzeit Schwarzwild: 01. August bis 31. Januar, Frischlinge – nicht einjährige Stücke: ganzjährig) darf die Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. Januar 2028 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundejagdgesetzes (keine Jagdzeit für führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg) das ganze Jahr ausgeübt werden.

Jungfüchse

Jungwaschbären

Jungdachse

Jungmarderhunde

Jungkaninchen

Jungnilgänse

in den Schongebieten Unterer Niederrhein und Weseraue gemäß § 2 Nr. 2 der Landesjagdzeitenverordnung NRW 01. Februar bis 14. Oktober

Bisam und Nutria

(unter Beachtung des gemeinsamen Runderlasses „Bekämpfung von Bisam und Nutria / Tötung von Wanderratten“ des Ministerium des Innern des Landes NRW und des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 27. Dezember 2022)