Aktuelle Jagdzeiten

April

Bitte beachten sie:

Ein Erlass regelt die Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe in NRW ab dem 01. (unter 450m NN) bzw. 15.April (über 450m NN) an und um Kalamitätsflächen. Bitte beachten Sie dazu mögliche Allgemeinverfügungen der für ihr Revier zuständigen Unteren Jagdbehörde.

Wildtruthähne

Beachten Sie bitte:

Ein Erlass regelt die Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe in NRW ab dem 01. (unter 450 m NN) bzw. 15. April (über 450 m NN) an und um Kalamitätsflächen. Bitte beachten Sie dazu mögliche Allgemeinverfügungen der für Ihr Revier zuständigen Unteren Jagdbehörde.

Kormoran

(unter Beachtung der Kormoranverordnung von Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2018)

  • Die Erlegung von Kormoranen (in NRW keine jagdbare Art) ist im Rahmen der Verordnung der befugten Jagdausübung gleichgestellt – dennoch sollte man mit seiner Jagdhaftpflichtversicherung klären, ob diese für Schäden bei der Erlegung von Kormoranen haftet.
  • Die Freigabe beschränkt sich auf Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 m an einem stehenden oder fließenden Gewässer befinden – oder einer Haupt-/Nebenerwerb betriebenen Anlage zur Fischzucht/-haltung (§ 1 Abs. 2 + 3 LFG).
  • Ausgenommen sind Kormorane in befriedeten Bezirken (außer eingefriedete Anlagen zur Fischzucht/-haltung), in Nationalparks, Naturschutz- oder Natura 2000-Gebiete, an/auf Privatgewässern, wenn Nutzungsberechtigte ihr Einverständnis zum Abschuss nicht schriftlich erklärt haben.
  • Der Abschuss ist erlaubt vom 16. August bis 01. März (90 Minuten vor Sonnenauf- bis 90 Minuten nach Sonnenuntergang).
  • Der Abschuss von Jungkormoranen (nur im Jugendkleid befindliche – immatur gefärbte, nicht am Brutgeschäft beteiligte Kormorane) ist erlaubt vom 02. März bis 15. August (von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang).
  • Zum Abschuss berechtigt sind Jagdausübungsberechtigte oder zum Abschuss ermächtigte Jagdscheininhaber (außer bei eingefriedeten Anlagen).
  • Die jagdausübungsberechtigten haben der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April jeden Jahres erlegte Kormorane in der Jährlichen Streckenmeldung mitzuteilen.
  • Getötete Kormorane darf man sich zwar aneignen, aber nicht vermarkten.

Ganzjährige Jagdzeit

Schwarzwild

Unbeschadet des Absatzes 1 Nummer 5 der Landesjagdzeitenverordnung (Jagdzeit Schwarzwild: 01. August bis 31. Januar, Frischlinge – nicht einjährige Stücke: ganzjährig) darf die Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. Januar 2028 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundejagdgesetzes (keine Jagdzeit für führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg) das ganze Jahr ausgeübt werden.

Jungfüchse

Jungwaschbären

Jungdachse

Jungmarderhunde

Jungkaninchen

Jungnilgänse

in den Schongebieten Unterer Niederrhein und Weseraue gemäß § 2 Nr. 2 der Landesjagdzeitenverordnung NRW 01. Februar bis 14. Oktober

Bisam und Nutria

(unter Beachtung des gemeinsamen Runderlasses „Bekämpfung von Bisam und Nutria / Tötung von Wanderratten“ des Ministerium des Innern des Landes NRW und des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 27. Dezember 2022)