Satzung

Die Satzung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, das Jagdwesen in all seinen Facetten sowie den Naturschutz, den Tierschutz und die Umweltbildung zu fördern. Alle Details dazu sowie die Organisation und Struktur unseres Verbandes sind in der Satzung geregelt.

Aktuelle Satzung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (Neufassung der bisherigen Fassung vom 01.06.2021)
beschlossen von der LJV-Online-Mitgliederversammlung am 18.06.2022, eingetragen am 30.09.2022

Mitgliedschaft

Der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV beträgt zur Zeit 58 Euro pro Jahr zzgl. eines Jagdbeitrags i. H. v. 45 € pro Jahr, der den in der Satzung des LJV NRW gesondert festgelegten Zwecken zu Gute kommt. Außerdem ist ein Beitragsanteil zu entrichten, den die Kreisjägerschaften, ihren Aufgaben entsprechend, in unterschiedlicher Höhe festlegen. Darin ist der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV enthalten.