Seit dem 02. April 2024 können Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine eine Förderung zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung beantragen. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, können sich ebenfalls bewerben.
Das Fördervolumen beträgt 1,5 Millionen Euro.
Pro Verein wird im Rahmen der diesjährigen Förderung die Anschaffung von einer einzigen Drohne pro Antragstellenden mit maximal 4.000 Euro oder bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die Förderjahre 2021 bis 2023 bleiben bei der Förderentscheidung im Jahr 2024 unberücksichtigt.
Anträge für die Förderung können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden.
Die Deutschen Wildtierrettung e. V. (Deutsche Wildtierrettung e.V. – Startseite (deutsche-wildtierrettung.de) bietet Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel an.
Die Mailadresse zur Beratung der Fördermittelbeantragung der Deutschen Wildtierrettung lautet wie folgt: