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Ausnahmeregelung für Kitzrettung beschlossen

Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt.

Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft wurden, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden.

Die Bundesregierung reagiert damit auf die Forderungen des Deutschen Jagdverband (DJV) und der Deutschen Wildtierrettung (DWR).

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