
Das OVG Münster hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards wie der Waffenschrank selbst entspricht.
Über die Konsequenzen des Urteils wird der Landesjagdverband NRW seine Mitglieder schnellstmöglich und ausführlich im Rheinisch-Westfälischen Jäger sowie auf seiner Homepage informieren.