Jagdrecht

Urteil zu Waffenschrankschlüsseln

Quelle: LJV NRW / Canva

Das OVG Münster hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards wie der Waffenschrank selbst entspricht.
Über die Konsequenzen des Urteils wird der Landesjagdverband NRW seine Mitglieder schnellstmöglich und ausführlich im Rheinisch-Westfälischen Jäger sowie auf seiner Homepage informieren.

Weitere Beiträge

Alle anzeigen
13.09.2023

LJV Seminar „Jagdliche und waldbauliche Maßnahmen im Zeichen der Wiederbewaldung“

01.09.2023

Nordrhein-Westfalen feiert die NRW-Wildwochen

31.08.2023

Aktuelle Stellenanzeigen

23.08.2023

Tragische Jagdunfälle in Niedersachsen und NRW

16.08.2023

Gemeinsam für die Jagd: Unterstützen Sie jetzt die Kampagne des LJV Rheinland-Pfalz

31.01.2020

Wald und Wild gehören zusammen

15.02.2023

Jagd von Wildschweinen weiterhin ganzjährig möglich

15.02.2023

DSB und DJV kritisieren die Verschärfung des Waffenrechts