Landesvorstand

Aufgaben des Landesvorstandes

Der Landesvorstand hat die Aufgabe, sich mit allen grundsätzlichen Fragen des Landesjagdverbandes zu befassen und hierzu dem Präsidium Empfehlungen zu erteilen sowie Anträge an die LJV-Hauptversammlung zu beschließen und die Hauptversammlung vorzubereiten. Der Landesvorstand schlägt der Mitgliederversammlung nach Anhörung der Vorsitzenden der Kreisjägerschaften oder Kreisgruppen in den Regierungsbezirken die Beisitzer für die Wahl zum Präsidium vor. Der Präsident beruft die Sitzung des Landesvorstandes bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr ein.

Der Landesvorstand besteht aus

  1. Dem Präsidium
  2. Den Kreisjägerschafts- oder Kreisgruppenvorsitzenden oder ihren bevollmächtigten Vertretern
  3. Dem Justiziar und dessen Stellvertreter
  4. Den Landesobleuten
  5. Je einem Vertreter korporativer Mitglieder