Brauchbarkeitsprüfung

Brauchbarkeitsprüfung

Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden im Land NRW

Bei der Jagdausübung sind gemäß Landesjagdgesetz NRW brauchbare Jagdhunde zu verwenden. Deren Brauchbarkeit kann durch Prüfungen nachgewiesen werden. Hierzu hat der LJV NRW eine Brauchbarkeitsprüfungsordnung herausgegeben. Nach dieser werden jährlich im Herbst durch die Kreisjägerschaften sowie die Mitgliedsvereine des JGHV in NRW Brauchbarkeitsprüfungen angeboten.

Der LJV wünscht Ihnen bei allen Brauchbarkeitsprüfungen viel Erfolg, harmonische Prüfungsabläufe sowie gute Ergebnisse.


Termine Brauchbarkeitsprüfungen 2024

                                                                                                                                                                                                                    

KreisjägerschaftJGVPrüfungAnsprechpartner
 KJS Hamm e.V.BP § 8 : 06.01.2024Helmut Nordhaus; Tel: 02381/482402; E-Mail: info@kjs-Hamm.de
 JGV der Siegerkreisjäger e.V.BP § 8 : 13.01.2024
BP § 7 : 07.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 21.09.2024
Karin Alperth; Tel.: 0228/482323; E-Mail: info@jagdgebrauchshundeverein.de
JGV Roemryke Berge e.V.BP § 8 : 14.01.2024Brigitte Mayer; Virchowstr. 20 in 42699 Solingen; Tel.: 0212/651187 o. 0172/5692853; E-Mail: mayer@jgv-roemryke-berge.de
KJS Hochsauerland e.V.BP §§ 7 u. 8 : 01.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 04./05.09.2024
BP §§ 7 u. 8 : 19./20.09.2024
Peter Hesse; Zum Flugplatz 20 in 59757 Arnsberg; E-Mail: dw-olymp@gmx.de
Jagdhundfreunde im Erfttal 1908 e.V.BP § 7 : 01.09.2024
BP § 6 : 08.09.2024
BP § 8 : 14.11.2024
Wilma Maretsch; E-Mail: maretsch.wilma@googlemail.com; Tel.: 0172/7256606
KJS Rhein.-Berg.-Kreis e.V.BP § 7 : 07.09.2024Sonja Thelen; Dürschtalstr. 12 in 51515 Kürten; Mobil: 0157/81802162
KJS Dortmund e.V.BP §§ 6 u. 7 : 07. / 08. / 14. / 15.09.2024Kirsten Steinkühler; Kirchhörder Str. 58 in 44229 Dortmund; Tel.: 0231/772410; E-Mail: kirsten.steinkuehler@pointer-setter.de
KJS Lippe e.V.BP §§ 6 u. 7 : 07.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 28.09.2024 (bei Bedarf)
Sascha Skoruppa; Zum Knippenbach 27 in 32107 Bad Salzuflen; Mobil: 0151/55 566 306; E-Mail: hundewesen@kreisjaegerschaft-lippe.de
KJS Hubertus Recklinghausen e.V.BP § 6 : 07.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 22.09.2024
Stephan Grümer; Kirchhellener Allee 60c in 46282 Dorsten, Tel: 0171/1477030
Niederrheinischer JGV MoersBP § 6 : 07.09.2024 und 13.09.2024
BP §7 : 14.09.2024 und 28.09.2024
Heike Selders; Elsterstr. 7 in 47475 Kamp-Lintfort; E-Mail: heikeselders@yahoo.de
JGV Klub Kurzhaar Niedersachsen e.V.BP § 6 : 07.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 28.09.2024
Carsten Fritz; Augustastraße 21 in 32052 Herford; E-Mail: carsten.fritz@schach.com; Tel: 05221/994039
Jagdhundfreunde Rhein-Erft e.V.BP § 7 : 08.09.2024
BP § 6 : 15.09.2024 und 29.09.2024
E-Mail: geschaeftsstelle@jgv-rhein-erft.de
JGV NordeifelBP §§ 6 u. 7 : 14.09.2024Uwe Wilde; An der Quelle 4 in 53894 Mechernich; E-Mail: jgv-nordeifel@wilde-web.de
JGV Siegerland e.V.BP §§ 6 u. 7 : 14.09.2024Christian Braach; Hinterm Liesch 40 in 57250 Netphen; Mobil: 0171/9968650
JGV Witten e.V.BP §§ 6 u. 7 : 14./15.09.2024Reinhard Zinn; Hackertsbergweg 40 in 58454 Witten; E-Mail: rczinn@t-online.de; Tel: 02302/982410
KJS Münster e.V.BP §§ 6 u. 7 : 18.09.2024Klaus Albers; Plantstaken 22 in 48161 Münster; Tel: 02533/919025; Mobil: 0173/2565777;
E-Mail: hundewesen@kjs-ms.de
DK Niederrhein e.V.BP §§ 7 u. 8 : 19.09.2024Michael Trippe; Tel. 0170/7614352; E-Mail: fsbtrippe@t-online.de
JGV Euskirchen-Bonn e.V.BP §§ 6 u. 7 : 21.09.2024 und 15.10.2024Klaudia Melder; Schweinheimer Str. 30 in 53881 Euskirchen; Mobil: 0170/3366891; E-Mail: jgv-euskirchen-bonn@t-online.de
JGV Wittekindsland e.V. HerfordBP § 6 : 21.09.2024
BP §§ 6 u. 7 : 12.10.2024
Karlheinz Dammeyer; Jöllenbecker Str. 186 in 32130 Enger; Tel.: 05224/79642, Fax: 05224/991122;
E-Mail: karlheinz@dammeyer-enger.de
KJS Warendorf e.V.BP §§ 6 u. 7 : 22.09.2024 und 05.10.2024Wilhelm Geismann; Hörste 46 in 48231 Warendorf; Tel.: 02584/1074
JGV Selfkant e.VBP §§ 6 u. 7 : 28.09.2024Heiko Schuchert; Joseph-Emonds-Hof 1 in 41812 Erkelenz; Tel.: 02431/9719061
JGV Nordmünsterland e.V.BP § 6 : 28.09.2024Marion Feld; Hammweg 9 in 49835 Wietmarschen; Mobil: 0170/3223641; E-Mail: m.feld@jgvnordmuensterland.de
KJS Neuss e.V.JGV Neuss – GVBP §§ 6 u. 7 : 29.09.2024 und 16.10.2024Stephan Breuer; Martiniusstr.3 in 41564 Kaarst; Tel.: 02131/766894 oder 0172/2021068
JGV Hubertus Greven e.V.BP §§ 6 u. 7 : 03.10.2024Bernhard Recker; Elbinger Str. 23 in 48268 Greven; Tel.: 02571/5784643; E-Mail: b.recker@stadtwerke-muenster.de
JGV Aachen e.V.BP §§ 6 u. 7 : 05.10.2024Sandra Beißmann; Bergstr. 23 in 52146 Würselen; E-Mail: sandra.beissmann@gmail.com
JGV Kleve e.V.BP § 7 : 11.10.2024
BP § 6 : 12.10.2024
BP § 8 : 19.10.2024
Geschäftsstelle JGV Kleve; Kanenburger Str. 31 in 47533 Kleve, Tel.: 02821/584720; E-Mail.: jgv-kleve@freenet.de
JGV Rurtal e.V.BP §§ 6 u. 7 : 12.10.2024Hildegard Hamacher; Im Stollen 5 in 52249 Eschweiler


Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung NRW


Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen in NRW ab 2020 in Verbindung mit den Bestimmungen der VZPO des JGHV insbesondere beim Bringen von Wild

Die Thematik der Bestätigung der Brauchbarkeit gem. der BPO NRW nach einer bestandenen HZP, bei der Einwirken bei Fehlverhalten festgestellt wurde, ist wie zugesagt noch einmal thematisiert worden und sowohl zwischen JGHV, JKV NRW und LJV als auch innerhalb des LJV-Präsidium erörtert worden.

Die verschiedenen Positionen in der Sache wurden dabei ausgetauscht. Im Ergebnis möchte der LJV im Interesse der Hundeführer und Prüfungsveranstalter die Anerkennung der HZP zum Nachweis der Brauchbarkeit aufrechterhalten. Grundsätzlich wird der LJV aber nicht davon abweichen, zum Nachweis der Brauchbarkeit gem. BPO NRW am selbstständigen Bringen, wie es in der BPO NRW gefordert wird, festzuhalten.

Die BPO NRW ist wie die Gebrauchshundeprüfungen des JGHV eine Leistungsprüfung, die die Leistungsfähigkeit der Jagdgebrauchshunde für die jagdliche Praxis bestätigt. Für die Ausübung der waidgerechten und tierschutzkonformen Jagd ist das selbständige Bringen von Wild zwingend erforderlich und somit unerlässlich.

In Verbindung mit einer bestandenen HZP gem. der aktuellen VZPO gibt es verschiedene Möglichkeiten, jeweils ergänzt um die Zusatzfächer gem. BPO NRW, die jagdliche Brauchbarkeit zu erlangen.

a.) Ein Hund besteht die HZP und beim Ankreuzverfahren auf Formblatt 5 wurde bei Art des Bringens bei allen Wildarten: Einwirken bei Fehlverhalten NEIN angekreuzt. So hat der Hund die Bedingungen gem. BPO erbracht und kann dann in den Zusatzfächern gem. BPO NRW zur Erlangung der Brauchbarkeit wie bisher geprüft werden.

b.) Ein Hund besteht die HZP und beim Ankreuzverfahren auf Formblatt 5 wurde bei Art des Bringens bei den Wildarten: „Hase oder Kanin“ und /oder „Federwild“: Einwirken bei Fehlverhalten JA angekreuzt. So muss dann der Hund im Rahmen der Prüfung der Zusatzfächer gem. BPO NRW ergänzt um dieses Fach/diese Fächer geprüft werden (in dem jeweiligen Fach eine neue Schleppe mit selbständigem Bringen).

c.) Ein Hund besteht die HZP und beim Ankreuzverfahren auf Formblatt 5 wurde bei Art des Bringens bei der Wildart „Ente“: Einwirken bei Fehlverhalten JA angekreuzt. So muss dann der Hund im Rahmen der Prüfung der Zusatzfächer gem. BPO NRW ergänzt um die Wasserarbeitsfächer „Schussfestigkeit“ und „Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer“ geprüft werden.

Die anlässlich einer HZP gem. VZPO oder vergleichbar bestandene Prüfung des Faches „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ gilt in jedem Fall als erbracht im Sinne der BPO NRW und wird kein weiteres Mal geprüft.

Die Durchführung von Zusatzprüfungen kann im Anschluss oder im Rahmen der jeweiligen anerkannten Prüfung erfolgen. Dies kann auch im Rahmen einer Brauchbarkeitsprüfung geschehen. Dies kann auch im Rahmen einer anderen anerkannten Prüfung erfolgen. Dem Veranstalter bieten sich somit eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erforderlichen Zusatzprüfungen zur Erlangung der Brauchbarkeit  durchzuführen.  Es ist nicht gefordert, diese am selben Tag einer anerkannten Prüfung (z.B. HZP) durchzuführen.

Wenn die gezeigte Bringleistung auf der HZP nicht erwarten lässt, dass im Anschluss der jeweiligen anerkannten Prüfung (z.B. HZP) bei der erneuten Prüfung am selben Tag eine korrekte Bringleistung, ohne Einwirken bei Fehlverhalten im Bringen, zu erwarten ist, empfiehlt es sich, den Hund im Interesse der Jagd und des Jagdgebrauchshundewesens zu einem späteren Zeitpunkt, nach erfolgter Ausbildungskorrektur, auf einer separaten Zusatzprüfung erneut zu prüfen.

Der Veranstalter entscheidet nach sachlichen, fachlichen und organisatorischen Gründen, in welchem Umfang, wie, wo und wann er Zusatzprüfungen zur Erlangung der Brauchbarkeit durchführt.

Die vorgenannten Regelungen basieren auf dem praktizierten und mit dem JGHV abgestimmten Verfahren von 2000 bis 2006, als es ebenfalls ungleiche Bestimmungen beim Bringen in den Prüfungsordnungen gab sowie auf den 2018 abgestimmten und praktizierten Regelungen.

Bitte informieren Sie Ihre Verbandsrichter im Rahmen Ihrer Richtersitzungen auf den Prüfungen, leiten ihnen ggfs. dieses Schreiben per E-Mail oder beim Versand Ihrer Einladungen zu den Prüfungen zu.

Mit den vorgenannten Regelungen wird den Hundeführern durch ergänzende Nachprüfung ermöglicht, die jagdliche Brauchbarkeit in NRW für das Arbeitsgebiet „Nachsuche auf Niederwild“ für ihren Hund zu erlangen, auch wenn bei einer bestandenen HZP kein selbständiges Bringen festgestellt wurde. Gleichzeitig wird den Regularien des JGHV Rechnung getragen, nach denen ein Hund nur einmal erfolgreich im Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft werden darf.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen.