LJV NRW rät Jägern, nicht auf freigegebene Wölfin in Wesel anzulegen
Per Allgemeinverfügung hat der Kreis Wesel am 20. Dezember 2023 die Wölfin GW954f zur Tötung freigegeben. Zugleich scheint auch im Kreis Wesel unklar, wer nun die Tötung vornehmen soll. So sieht die Allgemeinverfügung ausschließlich Jagdausübungsberechtigte für die Tötung vor. Demgegenüber ist in einer zeitgleich erschienenen Pressemeldung zu lesen, dass die“ örtlichen Revierinhaber“ nicht beteiligt werden … LJV NRW rät Jägern, nicht auf freigegebene Wölfin in Wesel anzulegen weiterlesen
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