Presse

Versicherungsschutz von für die Kitzrettung geförderten Drohnen im Rahmen der ASP-Bekämpfung

Die Deutsche Wildtierrettung (DWR) weist auf folgendes hin:

Hamburg, 25. Juli 2024 (DWR)

Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Förderrichtlinien betreffend der Drohnen mit Wärmebildkamera für die Jungwildrettung im Hinblick auf die erforderliche ASP-Bekämpfung geändert hat (s. PM DJV vom 10. Juli 2024 und RWJ 08/2024), wurde bei der Deutschen Wildtierrettung angefragt ob nun sämtliche für die Jungwildrettung angeschafften Drohnen zur Seuchenbekämpfung eingesetzt werden können.

Der freiwillige Einsatz der Drohnenteams ist sehr zu begrüßen und hilft hoffentlich bei der erfolgreichen Eindämmung. Seuchenbekämpfung bleibt aber gleichzeitig Staatsaufgabe.

Solange der Drohneneinsatz nicht bereits durch die örtlichen Veterinärbehörden angeordnet worden ist oder – zumindest entsprechend der Praxis jedenfalls im Bundesland Brandenburg – eine Patronatserklärung des Landkreises für sämtliche etwa durch den Drohneneinsatz entstehenden Kosten und Schäden vorliegt, muss stets im Vorfeld das Bestehen das Bestehen oder Fehlen des Versicherungsschutzes sowohl für Haftpflichtfälle als auch für etwaige Schäden an der Drohne selbst geklärt werden. Der Premiumpartner der Deutschen Wildtierrettung, die LVM-Versicherung aus Münster, erwartet eine vorherige Anzeige bei einem beabsichtigten Einsatz der dort versicherten Drohnen, wenn diese neben der Jungwildrettung jetzt zur ASP-Prävention eingesetzt werden sollen. Die LVM-Versicherung würde nach heutigem Sachstand etwaige Schäden kulant behandeln wollen. Ein Rechtsanspruch ist damit allerdings nicht gegeben.

Andere Versicherungen vertreten die Auffassung, dass über die Vereinshaftpflichtversicherung nur die damit abgesicherten Drohnen für die satzungsgemäßen Aufgaben abgesichert sind, also für die Jungwildrettung als solche.

Neben der Frage des Versicherungsschutzes sollten Drohnenteams aus extra für die Jungwildrettung gegründeten Vereinen auch klären, ob ihre Tätigkeit durch die eigene Vereinssatzung gedeckt ist.

Der Versicherungsschutz und die Kostenerstattung müssen deswegen für die Drohnenteams sichergestellt werden.

Deutsche Wildtierrettung e. V. (DWR)

(https://www.deutsche-wildtierrettung.de/)

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