Rechtliche Fragen zur ASP

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Pächter

1. Was wird aus meinem Pachtvertrag, wenn in meinem Revier die ASP ausbricht?

Es gibt in Pachtverträgen neueren Datums bereits eine Klausel, die Sonderkündigungsrechte und Pachtminderung vorsehen für den Fall des Ausbruchs der ASP im Jagdpachtbezirk. Wer die nicht hat, soll sich zunächst mal mit dem Verpächter oder dem Vorstand seiner Genossenschaft zusammensetzen. Die Frage kann man nicht allgemein beantworten, denn es kann ja sein, dass die Sperrzonengrenze genau durch das Revier geht oder das Revier komplett einfasst. Dann muss über eine Pachtanpassung geredet werden, die anteilig verhandelt werden muss oder eine Assetzung bis auf weiteres bis hin zum Sonderkündigungsrecht für den Pachtvertrag im Ganzen. Im Einzelfall kann auch eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz in Betracht kommen.


2. Muss in Jagdverbotsszonen Wildschaden geleistet werden?

Nein, denn wo man nicht jagen kann, kann man auch durch präventive Abschüsse keinen Wildschaden verhindern.


3. Ist die Jagd auf Schwarzwild jetzt automatisch auch mit Wärmebildvorsatz erlaubt?

Nein, bisher regelt die ASP-Jagdverordnung allein den Einsatz von Infrarottechnik mit Dual-Use-Geräten. Es wird jedoch um eine Erweiterung auf ministerieller Ebene nachgedacht. Der LJV hat sich hierfür seit Monaten stark gemacht. Bis heute ist die Freigabe von Wärmebildzielhilfe nicht erlaubt.


4. Werden die Kirrmengen und die Anzahl der Kirrungen erhöht, um in der Randzone mehr Schwarzwild zu binden und zu erlegen?

Hierzu erwarten wir ministerielle Mitteilungen, über die wir sofort informieren werden.


5. Handelt es sich bei Arbeiten zum Seuchenschutz um versicherte Tätigkeit im Sinne der UVV?

Nein, die Landwirtschaftliche Unfallversicherung sieht hierin keine über die Jagd versicherte Tätigkeit.


6. Kann man sich in Pachtverträgen ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf Pachtminderung vorbehalten für den Fall des Seuchenausbruchs?

Ja, hierzu hat der LJV NRW e.V. eine Formulierungsempfehlung veröffentlicht, die bei uns angefordert werden kann.

Zu diesen und weiteren Fragen werden wir im Newsletter regelmäßig berichten.