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Gemeinsam jagen, gemeinsam im LJV, gemeinsam gewinnen!

Gemeinsam ist Jagd am schönsten – fragen Sie jetzt in Ihrem Bekanntenkreis und werben noch dieses Jahr Ihren Jagdfreund als Mitglied des LJV NRW! Unter allen
Teilnehmern (Werber und Geworbener bilden zusammen ein Lospaar) verlosen wir Ende 2026 wertvolle Preise, die eines gemeinsam haben – Sie können sie gemeinsam genießen.

Gewinnt gemeinsam einen tollen Preis!


TEILNAHMEBERECHTIGT SIND:
Als Geworbene: Nichtmitglieder, die einen Erstantrag auf eine Erstmitgliedschaft stellen
(Anträge auf Zweitmitgliedschaft in einer 2. Kreisjägerschaft bzw. einem 2. Hegering kann man gern stellen, diese berechtigen aber nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel).

Als Werber: Mitglieder des Landesjagdverbandes NRW, sofern sie nicht haupt- oder ehrenamtlich für den Landesjagdverband NRW oder die Gremien seiner Unter-Organisationen (Kreisjägerschaften und Hegeringe) arbeiten oder als Jungjägerausbilder tätig sind – und in diesem Rahmen ohnehin von Amts wegen Neumitglieder werben

Bisher locken 24 Preise im Gesamtwert von über 7.500€ – Lasst euch überraschen!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.!



Bitte füllen Sie folgende Datenfelder aus und senden Sie anschließend das Formular ab.

Bitte sehen Sie davon ab, das Formular mehrmals abzusenden. Eine Information, ob es versendet wurde, steht am Ende des Formulars.

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Tel.: 0231/2868-600
E-Mail: info@ljv-nrw.de

    Antragsdaten neues Mitglied:

    Anrede

    Ihre Kontodaten

    KJS auswählen:

    Die in diesem Formular enthaltenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes NRW entsprechend verwendet. Der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV beträgt zur Zeit 58 Euro pro Jahr zzgl. eines Jagdbeitrags i. H. v. 45 € pro Jahr, der den in der Satzung des LJV NRW gesondert festgelegten Zwecken zu Gute kommt. Außerdem ist ein Beitragsanteil zu entrichten, den die Kreisjägerschaften, ihren Aufgaben entsprechend, in unterschiedlicher Höhe festlegen. Darin ist der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV enthalten. Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Beitragshöhe Ihre Beitrittserklärung zurückziehen. Jedes Neumitglied kann wählen zwischen einem Jagdmesser (nicht für Kinder und Jugendliche ohne Jugendjagdschein!) , LJV-Gehörschutz oder einer LJV-Schirmmütze. Begrüßungsgeschenk und Mitgliedskarte werden Ihnen nach Bezahlung des Beitrages zugesandt. Bitte gewünschtes Begrüßungsgeschenk anklicken.

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    Mitglied der KJS:

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