Jagdrecht

Messer auf der Jagdmesse: Mitbringen, erwerben,transportieren…

Bedingt durch das sog.
„Sicherheitspaket“ und die damit
verbundene Verschärfung des
Waffenrechts ergeben sich für
Besucher, Aussteller und Käufer der
„JAGD&HUND“ in diesem Jahr
einige Tücken – besonders bei allen
Fragen rund um Jagdmesser

  1. KEINE MESSER MITBRINGEN!
    Grundsätzlich ist man sicher gut beraten, selbst kein eigenes Messer mitzubringen. Wer auf der JAGD & HUND unbedingt seine Klinge(n) schärfen lassen will (keine wirklich gute Idee !), sollte sein Messer keinesfalls am Gürtel tragen,
    sondern ausschließlich gut verpackt, d. h.
  • in der Scheide
  • und in einer Umverpackung
  • und in einer Tragetasche/
    einem Rucksack mit sich führen.
  1. MESSER KAUFEN
    Selbstverständlich kann man auch 2025 auf der JAGD & HUND Jagdmesser erwerben. In den Dortmunder Westfalenhallen gelten dabei die gleichen „Spielregeln“:
    Nach dem Kauf das erworbene Messer ausschließlich
  • in der Scheide
  • und in einer Umverpackung
  • und in einer Tragetasche/
    einem Rucksack mit sich führen.
    Um sich bei Kontrollen unnötigen Zeitverlust zu ersparen, sollte man sein neues Messer erst unmittelbar vor dem Verlassen der Messe übernehmen – es also nach dem eigentlichen Kauf zunächst beim Verkäufer zwischenlagern oder erst unmittelbar vor Verlassen der Westfalenhallen erwerben.
  1. TRANSPORT ERWORBENER
    MESSER NACH DEM VERLASSEN
    DER WESTFALENHALLEN
    Das verschärfte Waffenrecht untersagt das Führen von Messern in sog. Waffenverbotszonen sowie in öffentlichen
    Verkehrsmitteln. Um nicht mit dieser Vorschrift in
    Konflikt zu geraten (wer kann schon genau wissen, wo eine Waffenverbotszone beginnt und endet – der Dortmunder Hauptbahnhof zählt aber
    sicher dazu  !), gelten die erwähnten Maßnahmen nach dem völlig legalen Erwerb eines Jagdmessers aber auch mit dem Verlassen der Westfalenhallen.
    Also Messer auch dann ausschließlich
  • in der Scheide
  • und in einer Umverpackung
  • und in einer Tragetasche/
    einem Rucksack mit sich führen. So verpackt darf man auf der JAGD & HUND erworbene Messer sowohl im eigenen PKW, in einem Reisebus oder in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren. Für mögliche (durchaus wahrscheinliche !)Taschen-Kontrollen auf und auch nach dem Verlassen der Messe sollte man zur Vermeidung von Mißverständnissen zusätzlich den Kaufbeleg unmittelbar zur Hand haben. Generell noch ein abschließender Hinweis – zum Umfeld des Führens und Transportierens von Messern auch
    jenseits der Jagd & Hund: Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, bei denen auch Jäger in unangenehme Situationen und Kontrollen geraten können. Jeder, der ein Messer kauft, sollte sich darüber informieren, welche Örtlichkeiten man im Anschluss aufsuchen darf – und welche nicht. Wir werden Sie im RWJ zu solchen Details weiter aktuell informieren, sobald uns diese bekannt sind

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