In der letzten Woche haben wir darauf hingewiesen, rechtzeitig ab Dezember die Verlängerung der zum 31.03.2025 auslaufenden Jagdscheine zu beantragen. Hintergrund ist die aktuellste Änderung des Waffengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024. Mit dieser Änderung sind nun weitere Abfragen seitens der Waffenbehörden bei der Verlängerung der Jagdscheine einzuholen, was zusätzlicher Zeit bedarf. Der Landesjagdverband steht nach wie vor im engen Austausch mit den verschiedenen zuständigen Stellen
Mittlerweile konnten letzte Woche noch offene Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden:
Zuständig für die Verlängerung der Jagdscheine sind nach wie vor die Unteren Jagdbehörden. Nur hier können Anträge auf Verlängerung gestellt werden. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit bis zum 31.03.2025 ausreichend Zeit für die notwendigen Abfragen und ihre Auswertung bleibt.
Eine Vielzahl der Unteren Jagdbehörden stellen für die Verlängerung Antragsformulare zur Verfügung, die häufig auf den Internetseiten der jeweiligen Kriese abgerufen werden können. Diese Anträge sind vollständig ausgefüllt bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde einzureichen. Die gleichzeitige Vorlage des Jagdscheinoriginal ist bei Antragstellung im Regelfall noch nicht erforderlich. Sofern schon vorhanden, kann die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung schon mit eingereicht oder andernfalls später bei Ausstellung bzw. Abholung nachgereicht werden. Die Unteren Jagdbehörde holen auf Grundlage des Antrags die erforderlichen Anfragen bei der Waffenbehörde ein und prüfen den Antrag.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist nun auch der Austausch zwischen allen zu beteiligenden Behörden sichergestellt, so dass die Unteren Jagdbehörde die Antragsprüfungen auch abschließen können. Wie lange dieser Abstimmungsprozess innerhalb der zu beteiligenden Behörden aber regelmäßig dauern wird, ist noch nicht klar.
Daher ist die Verlängerung der zum 31.03.2025 auslaufenden Jagdscheine nun schnellstmöglich vorzunehmen, damit die Verlängerung rechtzeitig erfolgen kann. Je später der Antrag auf Verlängerung eingereicht wird, desto ungewisser ist es, dass der Jagdschein auch rechtzeitig zum 01.04.2025 verlängert werden wird.