Ein Jahr ASP in NRW

Eine Zwischenbilanz aus Sicht des LJV.

Vor einem Jahr wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals bei einem verendeten Wildschwein nahe Kirchhundem im Kreis Olpe festgestellt. Trotz umfangreicher Seuchenbekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen hat diese Seuche inzwischen die Schwarzwildbestände in wesentlichen Teilen der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises erfasst. Die aktuelle Zahl der dort positiv getesteten Wildschweine liegt bei 739 Stück (Stand 08. Juni 2026).

Der bisherige Seuchenverlauf zeigt, dass die Eindämmung der ASP kein Sprint, sondern ein Marathon ist. Dies bestätigt auch ein Blick in andere betroffene Bundesländer: Seit Juni 2007 breitet sich die ASP von Georgien über Russland und Weißrussland kommend über die baltischen Staaten und Polen kontinuierlich in Richtung Westen aus. Unter Experten bestand weithin Einigkeit, dass die ASP „früher oder später“ auch Deutschland erreichen würde. Im September 2020 wurden schließlich erste infizierte Schwarzwildkadaver in Brandenburg aufgefunden. Erst nach rund 5 Jahren ist die ASP in Brandenburg jetzt weitgehend unter Kontrolle, so dass die meisten Sperrzonen inzwischen aufgehoben werden konnten. Sachsen schien die ASP ebenfalls in den Griff bekommen zu haben, musste allerdings Ende März 2026 nach dem erneuten Fund zahlreicher infizierter Wildschweine im Landkreis Görlitz wieder Restriktionsgebiete (Kernzone, Sperrzonen II und I) ausweisen. In Südhessen und in den angrenzenden Regionen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg trat die ASP vor 3 Jahren bei Wildschweinen auf. Auch hier ist das Seuchengeschehen nach aktuellen Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts erst jetzt, also nach 3 Jahren, weitgehend zum Erliegen gekommen.

Auch wenn sich derzeit der weitere Seuchenverlauf in NRW nicht vorhersagen lässt und unklar ist, ob er sich auf weitere Landesteile ausweitet, erscheint aus Sicht des LJV eine kurze Zwischenbilanz angebracht:

Waren wir in NRW gut vorbereitet?

Diese Frage kann nur mit einem klaren Jein beantwortet werden. In Anbetracht der aus Osteuropa heranrückenden ASP war es – aus heutiger Sicht – die absolut richtige Entscheidung, als der LJV zusammen u.a. mit dem WLV (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband) bereits im März 2019  die WSVG (Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft) gegründet hat. Mit der finanziellen Förderung des Landes wurden in Hamm umfangreiches technisches Gerät und Zaunmaterial eingelagert und die logistischen sowie personellen Vorbereitungen für einen künftigen Seuchenfall getroffen.

Deshalb war man in NRW besser als in anderen Bundesländern vorbereitet, als im Juni 2025 die ASP in Südwestfalen auftrat. Die seither von der WSVG geleistete Arbeit zur Eindämmung der ASP kann gar nicht genug hervorgehoben und gelobt werden. Nach mehrmaliger Erweiterung der Kernzone sowie der angrenzenden Sperrzone II  hat die WSVG allein in den zurückliegenden 10 Monaten in der Kernzone 300 km und in der Sperrzone II weitere 140 km stabile Knotengeflechtzäune und zusätzliche Elektrozäune verbaut. Dies erfolgte unter schwierigsten geografischen Geländeverhältnissen und wird seither täglich kontrolliert. Auch die Kadaversuche und -entsorgung wird seit Monaten mittels Kadaversuchhundegespannen, Suchtrupps und Drohneneinsätzen mit erheblichem personellen Einsatz von der WSVG durchgeführt.

Der Eintrag des ASP-Virus in bisher unbelastete Landesteile erfolgt am ehesten durch kontaminierte Lebensmittelreste, die achtlos weggeworfen und von Wildscheinen aufgenommen werden. Solche durch menschliches Fehlverhalten verursachten Seucheneinträge wird es leider immer wieder einmal geben. Ob und wie rasch sich dann allerdings ein ASP-Virus in einem lokalen Schwarzwildbestand ausbreitet, hängt ganz wesentlich von der Bestandsdichte und der damit im Zusammenhang stehenden Infektionskette ab. Bedingt u. a. durch die Klimaveränderung, den großflächigen Anbau energiereicher landwirtschaftlicher Produkte und regelmäßigen Masten in den Eichen- und Buchenwäldern haben in den zurückliegenden Jahren das Anwachsen der Schwarzwildpopulation in NRW unterstützt. Angesichts der heranrückenden ASP-Gefahr hat der Gesetzgeber seit einigen Jahren gerade aus Gründen der Seuchenprävention durch die Liberalisierung der Nachtzieltechnik und die Aufhebung der Schonzeit des Schwarzwildes unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes die Möglichkeiten zur Schwarzwildbejagung erweitert. Weiterhin hat das Land NRW seit einigen Jahren aus Gründen der ASP-Prävention die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen übernommen.

Waren die bisherigen Maßnahmen richtig, um die ASP einzudämmen?

Die Entscheidung darüber, welche konkreten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen an welchen Orten und in welcher Reihenfolge durchgeführt wurden, oblag und obliegt auch in Zukunft den Veterinärbehörden der betroffenen Kreise. Ob es richtig war, die Gebiete um die Kadaverfundorte zunächst mit einem generellen Jagdverbot zu belegen und das Schwarzwild dort sogar anzufüttern, um es dort räumlich zu binden, ehe man sodann erst mit zweimonatiger Verzögerung mit dem Zaunbau begann, ist eine strategische Frage, deren Erfolg sich erst rückblickend mit gewissem zeitlichen Abstand wird beurteilen lassen. Gleiches gilt für die Einsätze der Kadaversuchhundestaffel sowie der Jagdeinheit, die bei der Errichtung und dem Betrieb von Saufängen sowie bei der nachhaltigen Reduzierung der Schwarzwildbestände in der Kernzone mitwirken sollte.

Für eine gewisse Verunsicherung bei den betroffenen Revierinhabern haben die umfangreichen Jagdverbote in der Sperrzone II geführt, von denen es temporäre und örtlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen auf Antrag nur für die Jagd auf Schwarzwild und wiederkäuendes Schalenwild gab. Auch mit Fragen zur Wildschadenshaftung und zu Verwertungsverboten und Vermarktungsbeschränkungen von Schwarzwild, das in den Restriktionsgebieten erlegt und als unbelastet freigetestet worden war, wurden die örtlichen Jäger lange im Unklaren gelassen. Gleiches galt für öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen oder Abschussprämien durch das Land oder die betroffenen Kreise. Inzwischen ist es hier jedoch erfreulicherweise zu Klärungen gekommen: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den betroffenen Kreisen bereits seit Sommer 2025 über eine spezielle Richtlinie Kosten, die im Zuge von Maßnahmen der Seuchenbekämpfung vor Ort entstanden sind, zum Beispiel bei der Errichtung von Zäunen oder der Kadaversuche. Diese Richtlinie wurde im Februar 2026 erweitert durch eine zusätzliche Beteiligung des Landes an Programmen der Kommunen, bei denen Jägerinnen und Jägern Anreize geboten werden, mehr Wildschweine im Kerngebiet und in den Sperrzonen I und II zu jagen. Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen den Kommunen bis zu 100 Euro pro Wildschwein, das im Kerngebiet erlegt wird, und bis zu 75 Euro pro Schwarzwild, das in der Sperrzone II und I geschossen wird, vom Land erstattet. Ab Mai 2026 wurden diese Summen erhöht: Für die Entnahme von Schwarzwild im Kerngebiet und in der Sperrzone II gibt es eine Entschädigung pro Wildschwein in der Höhe von 200 Euro. In der Sperrzone I gibt es fortan 150 Euro für jedes erlegte Schwarzwild. Die Kommunen zahlen diese Pauschalbeiträge pro erlegtem Wildschwein als Ausgleich für Schäden, Einschränkungen in der Vermarktung von Wildbret sowie den erhöhten Aufwand durch die behördlich angeordnete verstärkte Bejagung aus. Abgewickelt werden die Erstattungen an die Kreise durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.

Darüber hinaus haben sich die Kreise Soest und der HSK auch dazu entschlossen, für außerhalb der Restriktionsgebiete im Kreis erlegtes Schwarzwild eine Abschussprämie von 40,- Euro je Stück zu zahlen. Der Kreis Paderborn hat bis Anfang März 2026 im Rahmen der ASP-Prävention 40 Euro pro erlegtem Frischling (bis 25 kg) gewährt. Ab März 2026 gilt diese Regelung für jedes erlegte Stück Schwarzwild. Diese Prämie kann im Kreis Paderborn rückwirkend ab dem 01. Januar 2026 beantragt werden und ist in diesem Jahr gültig.

Für Unverständnis bei der örtlichen Jägerschaft und beim LJV hat der Umgang der Kreise mit den Betretungsrechten für Freizeitnutzer in der Kernzone geführt. Während Land- und Forstwirte sowie Jäger – völlig zu Recht – aufgefordert wurden, nach dem Verlassen der Kernzone ihre Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, ihre Kleidung und gegebenenfalls ihre Jagdhunde (mit Wasser und Hundeshampoo) sorgfältig und sachgerecht zu desinfizieren, wurden derartige Maßnahmen von Besuchern der Kernzone nicht eingefordert. Hier beließ man es im Wesentlichen bei Wege- und Anleingeboten. Auch die Genehmigung und Durchführung von mehrtägigen Open-Air-Veranstaltungen mit über 50.000 Besuchern im ASP-Kerngebiet lässt sich bei allem Verständnis für kulturelle, kommerzielle und touristische Belange einer Region kaum nachvollziehen. Angesichts der gewaltigen ökonomischen Schäden für die rund 5.050 Schweinehaltungsbetriebe in NRW (Quelle: NRW: Zahl der schweinehaltenden Betriebe im achten Jahr in Folge rückläufig | Statistik.NRW), die ein ASP-Ausbruch in einem heimischen Hausschweinbestand verursachen würde, wäre aus Sicht des LJV ein generelles Betretungsverbot für Freizeitbesucher in der Kernzone nicht nur vertretbar, sondern durchaus geboten.

Wie geht es weiter?

Der weitere Seuchenverlauf der ASP in NRW ist kaum zu prognostizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Fund weiterer infizierter Wildschweine außerhalb der aktuell ausgewiesenen Restriktionsgebiete kommt oder die ASP in ganz anderen Landesteilen von NRW auftritt, ist nicht gering. Deshalb ist es extrem wichtig, dass die heimische Jägerschaft weiterhin landesweit intensiv alle lokalen Schwarzwildbestände bejagt und deutlich reduziert. Jenseits des weiterhin geltenden Muttertierschutzes und der allgemein gültigen sachlichen Jagdverbote (§§ 19 BJagdG, LJG-NRW)  gibt es derzeit keine weitergehenden Beschränkungen bei der Jagd auf Schwarzwild.

 Es bleibt allerdings die Erkenntnis, dass kein Jäger gerne „für die Tonne“ schießt. Da der Absatz und die Vermarktung von Wildbret von Schwarzwild unter den aktuellen Verhältnissen aber überaus schwierig ist, bleibt der LJV NRW bei seiner Forderung nach einer zeitlich befristeten landesweiten Abschussprämie für Schwarzwild in Höhe von 100,- Euro je Stück. Von den dafür zuständigen Kreis ist zudem die flächendeckende Aufstellung von für Jäger gut erreichbaren Konfiskattonnen zu fordern, damit die Entsorgung von Aufbrüchen und Zerwirkresten von Schwarzwild über Tierkörperbeseitigungsanlagen erfolgen kann.

Sämtliche Maßnahmen zur ASP-Seuchenbekämpfung und -prävention dienen nicht nur dazu, infizierten Wildschweine einen qualvollen Tod zu ersparen, sondern sie dienen auch und vor allem dem Schutz der schweinehaltenden Betriebe vor einem Seucheneintrag. Deshalb ist auch die Landwirtschaft – im eigenen Interesse – dazu aufgerufen, die Jägerschaft bei der Schwarzwildbejagung zu unterstützen. Dies kann insbesondere dadurch geschehen, dass in Absprache mit dem Revierinhaber in bestimmten Ackerkulturen, z. B. Mais, Bejagungsschneisen geschaffen werden oder an der Feld-Wald-Kante bejagungsfreundliche Randstreifen freigelassen werden. Auch das Aufstellen von temporären Ansitzeinrichtungen sollte großzügig gestattet werden.

Wenn alle Beteiligten, namentlich die Jäger, die Landwirte, die Veterinärbehörden und die Ordnungsämter der Kreise/kreisfreien Städte eng kooperieren und jeder die ihm zugewiesenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt, besteht Grund zur Hoffnung, dass die ASP den Bereich Südwestfalens nicht verlässt und vielleicht in 1 bis 2 Jahren in NRW eingedämmt ist. Die deutliche Reduzierung der lokalen Schwarzwildbestände nicht nur zur Wildschadensverhütung, sondern auch zur ASP-Prävention wird dennoch eine Daueraufgabe für die Jägerschaft bleiben.

Hans-Jürgen Thies

Vizepräsident des LJV NRW