
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, virale Erkrankung von Paarhufern. Sie wird durch das FMD (Foot and Mouth Disease)-Virus hervorgerufen. Im Kreis Märkisch-Oderland in Brandenburg wurde bei gehaltenen Wasserbüffeln dieses Virus nachgewiesen. Drei der vierzehn Tiere verendeten, die restlichen Tiere wurden nach Feststellung der Tierseuche getötet. Weitere Paarhufer, die innerhalb einer definierten Zone gehalten wurden, wurden bereits ebenfalls getötet. Seit 1988 ist es zu keinem Virusnachweis mehr gekommen, nun gilt Deutschland nicht mehr als frei von Maul- und Klauenseuche. Dies wird zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten unter anderem aufgrund von Exporteinschränkungen führen. Die Ursache des Ausbruchs konnte noch nicht ermittelt werden, es wird aber vermutet, dass der Eintrag bereits Mitte Dezember erfolgte.
Prinzipiell sind für die Erkrankung alle Paarhufer empfänglich. Insbesondere gelten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen als gefährdet, aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Unter den heimischen Wildtieren können sich Rehe und Wildschweine, aber auch Hirsche wie Rot-, Dam- und Sikawild sowie Muffelwild potentiell anstecken. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Klinische Symptome werden bei Wildtieren selten beobachtet. Prinzipiell äußert sich die Erkrankung aber durch hohes Fieber und eine damit verbundene Mattigkeit. Es kommt zur Ausbildung von Bläschen (sog. Aphten) am Maul und der Zunge, sowie an den Zitzen und den Klauen. Diese Bläschen sind sehr schmerzhaft und führen daher nachfolgend zu Appetitlosigkeit und vermehrtem Speichelfluss und / oder zu Bewegungsunlust bzw. Lahmheit.
Für die Ausbreitung dieses Virus scheinen Wildtiere nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Eine Übertragung von Tier zu Tier geschieht durch den Kontakt zu Körperausscheidungen wie Speichel, Urin, Kot oder auch Milch, über die Atemluft, aber vor allem über die Flüssigkeit aus aufgeplatzten Bläschen. Es besteht jedoch auch ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen und Haustiere. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Nutz- und auch Wildtiere muss daher dringend unterbleiben, bzw. ist ohnehin verboten (natürlich auch aufgrund der Gefahr einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest)!
Derzeit liegen keine Fälle der MKS in Nordrhein-Westfalen (NRW) vor. Da die Eintragsquelle in Brandenburg jedoch noch nicht gefunden wurde und das Virus sehr ansteckend ist, ist auch in NRW äußerste Vorsicht geboten. Jägerinnen und Jäger sollten daher stets die bekannten Hygienemaßnahmen (Desinfektion von Jagdausrüstung und -kleidung) durchführen. Weiterhin sollte auf Jagdreisen nach Brandenburg und Berlin verzichtet werden. Jägerinnen und Jäger sollten nach Möglichkeit außerdem auf das Betreten von Tierhaltungsbetrieben, die empfängliche Tierarten halten, verzichten (und wenn unbedingt nötig strikte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten).
Es gibt eine Reihe infektiöser Erreger sowie chemische oder mechanische Ursachen für Verletzungen und Entzündungen im Maul- und Klauenbereich. Wildtiere zeigen jedoch nicht immer diese typischen Veränderungen auf. Fallwild sollte daher beim Verdacht auf eine Wildtierkrankheit immer einer Untersuchung an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) in Arnsberg, Detmold, Münster oder Krefeld zugeführt werden. Die Kosten für die Untersuchung werden von der FJW übernommen. Beim Verdacht auf eine Tierseuche muss das zuständige Veterinäramt bei dringend sofort informiert werden.