Hygienehinweise

Gemeinsam gegen die Ausbreitung
Wenn Sie in NRW ein Wildschweinkadaver finden, bittet das Ministerium darum, die Funde sofort bei der Bereitschaftszentrale unter folgender Nummer zu melden: 0201/714488
Um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand noch besser eingreifen zu können, hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Januar 2019 einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Dies ist nun im Ausbruchsfall im Einsatz, um die betroffenen Kommunen zu unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten zu erledigen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung.
Jeder von uns ist gefragt! Aktuell tragen wir Jäger eine große Verantwortung – für unsere Wildtiere sowie unsere Berufskollegen, die Landwirte. Besonders jetzt haben daher die Biosicherheitsregeln oberste Priorität! Die richtige Desinfektion (mit einem zugelassenen Desinfektionsmittel, welches gegen behüllte Virenerfolgreich getestet wurde: Ein solches Produkt ist zum Beispiel Virkon S, weitere geeignete Desinfektionsmittel können sie der DVG-Liste –mit einem Eintrag in Spalte 7b entnehmen. www.desinfektion-dvg.de ) steht also an oberster Stelle.
Der Landesjagdverband NRW ruft daher alle Jägerinnen und Jäger Nordrhein-Westfalens, insbesondere die Jägerschaften in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein, dringend dazu auf, sämtliche Hygieneregeln (s.u.) penibel einzuhalten und auf Biosicherheit zu achten.